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Zum Thema "Sicherheit"

Aufgrund des Sicherheitshinweises/Reisewarnung des Auswärtigen Amtes werden wir immer wieder darauf angesprochen, wie die Sicherheitslage denn nun einzustufen ist. Nachfolgend finden Sie unsere persönliche Einschätzung und Beurteilung der Sicherheitslage bei unseren Trekkingreisen. Zugrunde gelegt haben wir die Warnung des Auswärtigen Amtes.

In der Einleitung, die für die ganzen Saharaanrainerstaaten gilt, schreibt das Auswärtige Amt:

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region (Anmerkung von uns: hierbei handelt es sich um den Senegal, Eritrea und Somalia), sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.


Für Tunesien konkret schreibt das Auswärtige Amt:

…. Es (das Auswärtige Amt) weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im Grenzgebiet zwischen Tunesien, Algerien und Libyen hin, das südlich der Wüstenoasen Tozeur und Nefta gelegen ist. Von den tunesischen Behörden ausgewiesene Sperrgebiete sollten in jedem Fall gemieden werden.

Diese Warnung berücksichtigen wir. Unsere Touren führen weder in das Grenzgebiet, noch führt diese Tour in das Gebiet unterhalb von Tozeur und Nefta oder ins Sperrgebiet.
Unsere Touren bewegen sich südöstlich von Douz, führen von den Bergen von Djebil zu der Oase Ksar Ghilane, deren Nähe oder etwas weiter südlich.

Gefährdet sieht das Auswärtige Amt vor allem Individualreisende, die dort unterwegs sind. Das Auswärtige Amt schreibt weiter, dass Reisen dort ausschliesslich im Rahmen von Gruppenreisen, die durch professionelle Veranstalter organisiert sind, erfolgen soll.

Unsere Touren sind alle bei den tunesischen Behörden angemeldet und genehmigt. Routen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden nicht genehmigt, da Tunesien natürlich sehr um seinen Ruf bangt und den Wüstentourismus zuerst verbieten würde, da er dem Land im Vergleich zu einem Aufenthalt im 5* Hotel relativ wenig bringt. Unsere Reisen führen auch nicht ins Sperrgebiet. 

Unsere Trekkinggebiete im orientalischen Erg zählen eindeutig nicht zu den Gebieten vor denen das Auswärtige Amt warnt und wir sind davon überzeugt, dass unsere Reisen keine Gefahr darstellen.

Zum Trekkingprogramm/Méharées.