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Reiseinformationen Tunesien

Einreise- und Impfvorschriften:

Für die Einreise deutscher Bundesbürger mit Pauschalarrangement reicht ein gültiger Personalausweis. Um als Pauschalreisender anerkannt zu werden, muss auf Ihrem Reisevoucher der Name des ersten Hotels vermerkt sein. Da dies bei unseren Reisen nicht immer der Fall ist, empfehlen wir Ihnen die Mitnahme eines Reisepasses. Auch beim Geldwechsel muss der Reisepass oft vorgezeigt werden. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass müssen bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Kinder reisen entweder mit dem deutschen Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild ein.
Schweizer und österreichische Staatsbürger benötigen zur Einreise nach Tunesien einen Reisepass, der ebenfalls noch sechs Monate gültig sein muss.

Bei der Einreise werden Einreisekarten ausgefüllt. Diese werden meist im Flugzeug ausgeteilt. Ein Teil des doppelt auszufüllenden Formulars behalten die tunesischen Einreisebehörden, der zweite Abschnitt verbleibt in Ihrem Reisepass und muss bei der Ausreise abgegeben werden. Sollten Sie bei der Ausreise keine Karte mehr haben, erhalten Sie am Flughafen eine neue. Reisende mit Personalausweis jedoch erhalten den Einreisestempel auf diesem Formular und sollten das Dokument somit nicht verlieren.

Sollten Sie einen arabischen Namen tragen oder in einem arabischen Land geboren sein, wird bei der Einreise eventuell ein Visum verlangt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Tunesischen Botschaft oder einem der Konsulate.

Bei der Einfuhr von großen Ferngläsern und professionellen Fotoausrüstungen kann es zu Problemen kommen. Diese werden, wenn keine Genehmigung vorliegt, eventuell vom Zoll für die Dauer des Aufenthaltes einbehalten.  
Weitere Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen sowie landeskundliche und touristische Informationen erhalten Sie beim tunesischen Fremdenverkehrsamt:

Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350 / Fax: 069/ 13383522
Internet : www.tunesien.info
e-mail: fvatunesien@aol.com

Für Tunesienreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keinerlei Impfungen vorgeschrieben. 

Trekkingteilnehmer: Wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung Ihres Tetanusimpfschutzes und eine Schutzimpfung gegen Hepatitis. Teilnehmer an einem Trekking sollten sowohl körperlich als auch seelisch über einen guten Gesundheitszustand verfügen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Ausreise:

Seit dem 01. Oktober 2014 muss in Tunesien eine Solidaritätssteuer in Form einer Aufenthaltssteuer bezahlt werden. Diese Steuer wird zum Zeitpunkt der Ausreise erhoben. Die Steuer in Höhe von 30 Tunesischen Dinars (entspricht ca. 13 Euro) wird durch eine Steuermarke erhoben. Diese ist an allen Verkaufsstellen der Finanzkasse, der Häfen und der Flughäfen sowie an den Grenzposten bei Transit über Landweg zu erwerben.

Die Steuermarke wird auf dem Reisepass oder auf jeglichem anderen Dokument, das von dem Finanzminister festgelegt worden ist,  geklebt und durch die Grenzpolizei bei der Ausreise des Touristen abgestempelt.

Reisezeit/Termine:

Aufgrund der klimatischen Bedingungen bieten wir Reisen in Südtunesien nur in den folgenden Monaten an:

Rundreisen in Südtunesien:               Mitte/Ende September bis Mitte Juni.
Trekkingreisen:                                  Mitte/Ende Oktober bis Anfang/Mitte April.

Während es in den Monaten September, Oktober und ab April noch bzw. schon sehr warm sein kann (Höchstwerte um die 40°C), wird es in den Wintermonaten Ende Dezember und Januar vor allem nachts mitunter recht kalt (Tiefstwerte tagsüber bis zu 15°, nachts bis zu -10°C).

Geldwechsel/Währung:

Währung in Tunesien ist der tunesische Dinar (TND), der sich aus 1000 Millimes zusammensetzt. Ein tunesischer Dinar entspricht ungefähr 0,60 €. Die Ein- und Ausfuhr des Dinars ist verboten. Geldwechsel ist, abgesehen von Banken, sowohl am Flughafen als auch in den Hotels ohne Wechselgebühr möglich. Quittungen, die Sie beim Geldwechsel erhalten, sollten aufbewahrt werden, sie werden zum Rücktausch, der nur am Flughafen möglich ist, benötigt.

Verhalten:

Tunesien gehört einem anderen Kulturkreis an, vor allem die Menschen im Süden des Landes sind sehr traditionsverbunden. So sind beispielsweise allzu luftige Kleidung oder der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit verpönt.
Wir bitten Sie deshalb, auf das Tragen von Shorts und knappen Tops zu verzichten bzw. diese in die Tasche für einen eventuellen Badeaufenthalt auf Djerba zu packen.
Eine Bermuda wird hingegen weder in größeren Orten noch während eines Trekkings als zu freizügig empfunden werden.

Essen und Trinken:

Tunesier mögen es scharf. Mögen auch Sie Scharfes, dann bitten Sie den Kellner, Ihnen ein Schälchen Harissa (Paste aus roten Paprikaschoten mit Knoblauch) oder Salat Meschouia (Salat aus gegrillten Paprika und Tomaten) zu bringen.
Das Nationalgericht Tunesiens ist Couscous, ein Eintopfgericht aus über Dampf gegartem Weizengriess mit Fleisch oder Fisch und Gemüse.
Sehr lecker sind auch Brik, eine Vorspeise aus leichtem mit Ei und meist Tunfisch gefülltem und frittiertem Blätterteig.

Telefon:

Telefongespräche ins Ausland führen Sie am günstigsten vom Postamt oder öffentlichen Telefonen. In den öffentlichen Telefonen, mit „Taxiphone“ beschildert, wird Ihnen gerne Geld gewechselt.
Um nach Deutschland zu telefonieren, wählen Sie 0049 und die anschließende Vorwahl ohne „0“.

Handeln:

In der Altstadt (Medina), auf Märkten und teilweise auch in Souvenirgeschäften muss um den Preis gehandelt und gefeilscht werden. Als Faustregel gilt: Handeln muss für beide Seiten ein Erfolgserlebnis sein und Handeln ohne wirkliches Kaufinteresse gilt als unfein.

Fotografieren:

Beim Fotografieren von uns nicht bekannten Menschen ist im allgemeinen Takt geboten. Grundsätzlich gilt, dass niemand ohne seine Erlaubnis abgelichtet werden sollte und es manchmal besser ist, auf das eine oder andere Foto zu verzichten.
Das Fotografieren von staatlichen Einrichtungen (z.B. Militär und Polizei) ist verboten.